(Informationen über die Zugänglichkeit der Webseite des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) gem. § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten)
Stand: 10. März 2023
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: die Internetseite www.kdo.de
Das Ziel ist, die Informationen, Angebote usw. auf der Internetseite sollen barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet, dass alle Menschen diese Informationen, Angebote usw. gut nutzen können und es keine Hindernisse gibt.
Wir halten uns dabei an die aktuellen Gesetze: für öffentliche Stellen in Niedersachsen wird Barrierefreiheit im Netz über das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) geregelt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Inhalte der Internetseite genügen den oben genannten nationalen Rechtsvorschriften und sind vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Das Bewerberformular (je Stellenangebot und für Initiativbewerbungen) enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind. Diese können mit dem Screenreader noch nicht vorgelesen werden.
Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbung an die E-Mail Adresse karriere@kdo.de übermitteln.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am 5. Oktober 2020 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Rückmeldungen (Feedback) und Kontaktangaben
Hier können Sie uns Mängel bezüglich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Telefon: 0441 – 9714-117
E-Mail: marketing@kdo.de
Schlichtungsverfahren (§ 9 d NBGG)
Falls Sie mit unseren Antworten aus oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, können Sie einen Antrag auf die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Dafür ist die Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen eingerichtet. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen über die Barrierefreiheit im Internet beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Anwalt dafür.
Die Arbeit von der Schlichtungsstelle ist im § 9 d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) geregelt.
Hier erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de