Jugend- und Sozialämter werden durch die Lösungen der KDO umfangreich unterstützt. Dazu gehören eine modulare Software für das Jugendwesen, Prosoz OPEN und LÄMMkom LISSA für sämtliche Hilfearten des SGB XII, ein Kita-Planer und Lösungen für die Aufgabenfelder Wohn- und Elterngeld.
Sozialwesen
Prosoz OPEN – Fachsoftware für Soziale Hilfen
Für die tägliche Arbeit der Sozialverwaltung sind spezialisierte Softwarelösungen unabdingbar. Mit Prosoz OPEN der Prosoz Herten GmbH bietet die KDO Ihnen eine bundesweit etablierte Fachanwendung für das Sozialwesen und deren Sozialleistungen nach SGB XII an.
Das Spektrum von Prosoz OPEN umfasst sämtliche Hilfearten des SGB XII. Dazu gehören die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung sowie die weiteren Hilfen nach Kap. 5-9 SGB XII, inklusive aller ambulanten, voll- und teilstationären Leistungen. Ebenso können das Asylbewerberleistungsgesetz sowie angrenzende Bereiche und landesspezifische Regelungen der sozialen Sicherung wie z. B. das Landespflegegeld oder das Landesblindengeld bearbeitet werden.
Hosting
- Bereitstellung der Infrastruktur im KDO-Hochleistungsrechenzentrum.
- Sichere, hochverfügbare und bedarfsorientierte Services.
- Einspielen von Versionsupdates und Einzelpatches.
- Modernste Standards für die sichere Speicherung von sensiblen, personenbezogenen Daten.
- Innovative Infrastruktur mit Hardware von marktführenden Herstellern.
- Auslagerung von IT zu fest kalkulierbaren und transparenten Kosten.
- Technische Beratung und technische Dienstleistungen aus einer Hand.
- Über 50 Jahre Markterfahrung im kommunalen Bereich.
Erweiterte Services von Prosoz OPEN
- Durchführung von regelmäßigen oder außergewöhnlichen Zahlungen nach Prüfung durch die Sachbearbeiter
- Übergabe der Zahldateien an das Finanzwesen sowie das Bereitstellen der Zahllisten und Anordnungen
- Meldung aller amtlichen Statistiken an das Bundesamt bzw. Landesamt für Statistik
- Abwicklung des Rentenauskunftsverfahrens, Erstellen des RAV Datenträgers und Einlesen aktualisierter Rentensätze
- Quartalsmäßiger Datenabgleich nach §118, d. h. Übermittlung entsprechender Daten an die Deutsche Rentenversicherung oder die zuständigen Kreise
- Pflege der Parameter sowie Pauschalen und Pflege der Druckausgaben