Jugend- und Sozialämter werden durch die Lösungen der KDO umfangreich unterstützt. Dazu gehören eine modulare Software für das Jugendwesen, OPEN/PROSOZ und LÄMMkom LISSA für sämtliche Hilfearten des SGB XII, ein Kita-Planer und Lösungen für die Aufgabenfelder Wohn- und Elterngeld.
Sozialwesen
OPEN/PROSOZ – Fachsoftware für Soziale Hilfen
Für die tägliche Arbeit der Sozialverwaltung sind spezialisierte Softwarelösungen unabdingbar. Mit OPEN/PROSOZ der Prosoz Herten GmbH bietet die KDO Ihnen eine bundesweit etablierte Fachanwendung für das Sozialwesen und deren Sozialleistungen nach SGB XII an.
Das Spektrum von OPEN/PROSOZ umfasst sämtliche Hilfearten des SGB XII. Dazu gehören die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung sowie die weiteren Hilfen nach Kap. 5-9 SGB XII, inklusive aller ambulanten, voll- und teilstationären Leistungen. Ebenso können das Asylbewerberleistungsgesetz sowie angrenzende Bereiche und landesspezifische Regelungen der sozialen Sicherung wie z. B. das Landespflegegeld oder das Landesblindengeld bearbeitet werden.
Hosting
- Bereitstellung der Infrastruktur im KDO-Hochleistungsrechenzentrum.
- Sichere, hochverfügbare und bedarfsorientierte Services.
- Einspielen von Versionsupdates und Einzelpatches.
- Modernste Standards für die sichere Speicherung von sensiblen, personenbezogenen Daten.
- Innovative Infrastruktur mit Hardware von marktführenden Herstellern.
- Auslagerung von IT zu fest kalkulierbaren und transparenten Kosten.
- Technische Beratung und technische Dienstleistungen aus einer Hand.
- Über 50 Jahre Markterfahrung im kommunalen Bereich.
Erweiterte Services von OPEN/PROSOZ
- Durchführung von regelmäßigen oder außergewöhnlichen Zahlungen nach Prüfung durch die Sachbearbeiter
- Übergabe der Zahldateien an das Finanzwesen sowie das Bereitstellen der Zahllisten und Anordnungen
- Meldung aller amtlichen Statistiken an das Bundesamt bzw. Landesamt für Statistik
- Abwicklung des Rentenauskunftsverfahrens, Erstellen des RAV Datenträgers und Einlesen aktualisierter Rentensätze
- Quartalsmäßiger Datenabgleich nach §118, d. h. Übermittlung entsprechender Daten an die Deutsche Rentenversicherung oder die zuständigen Kreise
- Pflege der Parameter sowie Pauschalen und Pflege der Druckausgaben