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Kinder, Jugend und Soziales

Spezialisierte Software für Kommunen

Jugend- und Sozialämter werden durch die Lösungen der KDO umfangreich unterstützt. Dazu gehören eine modulare Software für das Jugendwesen, OPEN/PROSOZ und LÄMMkom LISSA für sämtliche Hilfearten des SGB XII, ein Kita-Planer und Lösungen für die Aufgabenfelder Wohn- und Elterngeld.

Sozialwesen

OPEN/PROSOZ – Fachsoftware für Soziale Hilfen

Für die tägliche Arbeit der Sozialverwaltung sind spezialisierte Softwarelösungen unabdingbar. Mit OPEN/PROSOZ der Prosoz Herten GmbH bietet die KDO Ihnen eine bundesweit etablierte Fachanwendung für das Sozialwesen und deren Sozialleistungen nach SGB XII an.

Das Spektrum von OPEN/PROSOZ umfasst sämtliche Hilfearten des SGB XII. Dazu gehören die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung sowie die weiteren Hilfen nach Kap. 5-9 SGB XII, inklusive aller ambulanten, voll- und teilstationären Leistungen. Ebenso können das Asylbewerberleistungsgesetz sowie angrenzende Bereiche und landesspezifische Regelungen der sozialen Sicherung wie z. B. das Landespflegegeld oder das Landesblindengeld bearbeitet werden.

  • Bereitstellung der Infrastruktur im KDO-Hochleistungsrechenzentrum.
  • Sichere, hochverfügbare und bedarfsorientierte Services.
  • Einspielen von Versionsupdates und Einzelpatches.
  • Modernste Standards für die sichere Speicherung von sensiblen, personenbezogenen Daten.
  • Innovative Infrastruktur mit Hardware von marktführenden Herstellern.
  • Auslagerung von IT zu fest kalkulierbaren und transparenten Kosten.
  • Technische Beratung und technische Dienstleistungen aus einer Hand.
  • Über 50 Jahre Markterfahrung im kommunalen Bereich.
  • Durchführung von regelmäßigen oder außergewöhnlichen Zahlungen nach Prüfung durch die Sachbearbeiter
  • Übergabe der Zahldateien an das Finanzwesen sowie das Bereitstellen der Zahllisten und Anordnungen
  • Meldung aller amtlichen Statistiken an das Bundesamt bzw. Landesamt für Statistik
  • Abwicklung des Rentenauskunftsverfahrens, Erstellen des RAV Datenträgers und Einlesen aktualisierter Rentensätze
  • Quartalsmäßiger Datenabgleich nach §118, d. h. Übermittlung entsprechender Daten an die Deutsche Rentenversicherung oder die zuständigen Kreise
  • Pflege der Parameter sowie Pauschalen und Pflege der Druckausgaben

Weitere Lösungen im Überblick:

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