Bei den Lösungen der KDO stehen Datenschutz und Informationssicherheit im Fokus. Mit dem Datenschutzbeauftragten, dem Informationssicherheitsbeauftragten, dem E-Learning-Portal oder dem Datenschutzregister unterstützen wir Sie bei der Umsetzung gesetzlicher Aufgaben - oder beraten Sie bei der Umsetzung von IT-Sicherheitskonzepten.
Datenschutzregister
pmDSR – die Plattform für Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Mit dem Datenschutzregister pmDSR der GovConnect unterstützt Sie die KDO bei dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
Dabei können Sie nicht nur eigene Beschreibungen erstellen und verwalten, sondern profitieren von einem zentralen Bestand von bereits erstellten und freigegebenen Verfahrensverzeichnissen von anderen Stellen. Dies spart Zeit, vermeidet Doppelerfassungen und erleichtert die Arbeit des Datenschutzbeauftragten erheblich.
Alle Beschreibungen immer aktuell halten
Im Datenschutzregister pmDSR erfassen Sie die Verarbeitungstätigkeiten in einer strukturierten, formularbasierten Form per Web-Applikation – schnell und übersichtlich. Das Datenschutzregister beschränkt sich aber nicht nur auf die angelegten Beschreibungen der eigenen Kommune. Durch eine behördenübergreifende Suchfunktion findet ein Abgleich mit bereits freigegebenen Verfahrensverzeichnissen anderer Daten verarbeitenden Stellen statt. Passende anonymisierte Beschreibungen können durch einfaches Bestätigen in den eigenen Bestand übernommen werden. pmDSR wird via Browser und Benutzerauthentifizierung aufgerufen. Dadurch ist ein arbeitsplatzunabhängiger Datenabruf möglich. Unterstützende Features wie die Druckfunktion und die pdf-Erstellung erleichtern die Arbeit zusätzlich. In einem Dashboard erhalten Sie zudem einen Überblick über den aktuellen Stand Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
Jederzeit auskunftsfähig mit dem Datenschutzregister pmDSR
Die Information betroffener Personen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-DSGVO bei der Erhebung personenbezogener Daten wird durch pmDSR enorm vereinfacht. Sie können das Verfahrensverzeichnis ganz einfach exportieren und an Betroffene aushändigen (§ 16 NDSG und §§ 19, 34 BDSG). Auch die Aushändigung des Verfahrensverzeichnisses bei der Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde ist ohne Probleme möglich.
Mehrwerte des Datenschutzregisters pmDSR
- Einfache Dokumentation der Beschreibungen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten in einer strukturierten, formularbasierten Anwendung
- Behördenübergreifende Suche nach freigegebenen Beschreibungen (Verarbeitungstätigkeiten)
- Import von freigegebenen Beschreibungen aus dem öffentlichen Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten in das interne Verzeichnis
- Vermeidung von Doppelerfassungen
- Einfache Aushändigung des Verfahrensverzeichnisses bei der Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde
- Schnelle Auskunft an Betroffene
- Information betroffener Personen bei der Erhebung personenbezogener Daten per Musterschreiben
- Arbeitserleichterung für den Datenschutzbeauftragten und die verantwortliche Stelle
- Arbeitsplatzunabhängiger Datenabruf via Browser und Benutzerauthentifizierung
- Unterstützende Features wie Druckfunktion und pdf-Erstellung
- Dashboard-Funktionalität