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VOIS|HUND: Fachverfahren ab 2026 verfügbar
Die Entwicklung des Fachverfahrens VOIS|HUND schreitet voran. Aktuell befindet sich das Verfahren noch in der Entwicklungsphase. Die Einführung ist für das erste Quartal 2026 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Brandenburg geplant. Weitere Bundesländer werden schrittweise folgen.
VOIS|HUND ermöglicht die bundeslandspezifische Umsetzung der Hundegesetze, darunter Anträge zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder Befreiungen von der Maulkorb- und Leinenpflicht. Das Fachverfahren soll künftig sowohl Antragsteller*innen als auch Sachbearbeiter*innen durch eine intuitive Bedienung und effiziente Bearbeitung aller Vorgänge unterstützen.
Entwicklung mit Blick auf die Praxis
Die Entwicklung von VOIS|HUND erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Fachabteilungen, um nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch eine praxisnahe Lösung zu schaffen. Expert*innen der KDO analysieren die Hundegesetze der einzelnen Bundesländer im Detail und berücksichtigen dabei regionale Besonderheiten. Ziel ist es, ein Fachverfahren zu entwickeln, das den spezifischen Anforderungen der Verwaltungen gerecht wird und gleichzeitig benutzerfreundlich bleibt.
„Während der Entwicklung für Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, haben unsere Expert*innen natürlich auch ein Augenmerk auf die Voraussetzungen und Hundegesetze der anderen Bundesländer. Dadurch stellen wir sicher, das Fachverfahren schlank zu gestalten und mit geringen Anpassungen die individuellen Bedarfe zu erfüllen“, berichtet Talea Sander, Fachverantwortliche VOIS bei der KDO. „Wir sind zuversichtlich, dass wir mit VOIS|HUND eine Erleichterung für die Verwaltungen schaffen.“
Schrittweise Einführung in weiteren Bundesländern
Nach dem erfolgreichen Start in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg wird VOIS|HUND schrittweise in weiteren Bundesländern eingeführt. Dabei wird vor jeder Anbindung genau geprüft, welche landesspezifischen Anforderungen bestehen, um eine optimale Umsetzung sicherzustellen. Über bevorstehende Rollout-Pläne informiert die KDO selbstverständlich rechtzeitig.
Bild ©AdobeStock/ Prostock-studio Impressum Ausgabe 9. KW 2025