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Umsetzung der Grundsteuer-Reform geht für die Kommunen in die finale Phase

Mit Wirkung zum 01.01.2025 erlassen die Kommunen neue Grundsteuer-Bescheide und setzen damit die Neuregelungen im Bereich der Grundsteuer in die kommunale Praxis um. Die KDO begleitet ihre Kunden bei dem Thema weiterhin sehr eng und hat dazu kürzlich wieder sehr gut besuchte Informationsveranstaltungen angeboten.

Das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) als gesetzliche Grundlage
Aufgrund der Regelungen im Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) waren zunächst alle Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, für ihren Grundbesitz im Rahmen der Neubewertung eine elektronische Grundsteuererklärung über Elster abzugeben. Die von den Finanzbehörden daraufhin erlassenen Einheitswert-Bescheide bilden nun die Grundlage für den Grundsteuer-Bescheid, der von der jeweiligen Kommune zum Jahreswechsel 2024/2025 erlassen wird.

In den Rathäusern ist die Grundsteuer-Reform bei den Fachbereichen für Steuern & Abgaben ein Thema mit größter Priorität und beschäftigt die Mitarbeitenden bereits seit einigen Monaten. Um die Kommunen bestmöglich zu unterstützen, bot die KDO kürzlich weitere Informationsveranstaltungen an. Die KDO-Fachberater aus den Produkten KDO-doppik&more (auf Basis von SAP) und Infoma konnten insgesamt über 120 Teilnehmer*innen begrüßen und gaben im Rahmen der beiden Veranstaltungen viele wertvolle Hinweise und aktuelle Informationen mit auf den Weg. Schwerpunkte der Veranstaltungen waren unter anderem die notwendige Pflege und Verifizierung der vorliegenden Daten im Vorfeld der Jahresveranlagung, sowie ein Ablaufplan für einen Testlauf der Jahresveranlagung.

Enge Zusammenarbeit, gute Vorbereitung
Die Kunden der KDO konnten bereits das ganze Jahr 2024 über an diversen Informationsveranstaltungen und Schulungen zu dem Themenkomplex Grundsteuer-Reform teilnehmen, sowohl Online als auch in Präsenz. Somit gehen die Anwendenden von KDO-doppik&more (auf Basis von SAP) und Infoma gut vorbereitet in die finale Umsetzungsphase.

„Wir werden unsere Kunden bei den noch notwendigen Schritten zur Jahresveranlagung der Grundsteuer 2025 auch in den kommenden Wochen weiterhin gut und eng begleiten. Unser gemeinsames Ziel mit unseren Kunden ist es, die Arbeitsschritte für die Anwendenden optimal zu unterstützen und weitestgehend zu automatisieren sowie für Rückfragen ein kompetenter Ansprechpartner zu sein“, äußern sich Tim Kardelke und Berthold Wille, Fachberater für KDO-doppik&more und Infoma bei der KDO, zuversichtlich für die nun anstehende finale Umsetzungsphase.

Bild ©AdobeStock/ Pormezz  Impressum  Ausgabe 41. KW 2024

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