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Online-Informationsveranstaltung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Zum 17.12.2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtend in Kraft. Ziel ist es, eine sichere und effektive Meldung von Missständen in Organisationen zu ermöglichen und die Whistleblower vor Repressalien zu schützen. Gemeinsam mit unserem Partner bieten wir am 19. Dezember hierzu eine Einführung an.

Kurz & knapp
Insbesondere für Kommunen bedeutet dies neue Herausforderungen. Denn das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt die Einrichtung sicherer und vertraulicher Meldekanäle, durch die Mitarbeitende Missstände melden können, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Dieses Gesetz ist Teil eines umfassenderen, europäischen Rahmens zur Förderung von Transparenz und Integrität in Organisationen.

Neue Partnerschaft und Online-Veranstaltung
Gemeinsam mit dem Partner whistle.law GmbH möchte die KDO eine moderne und einfach implementierbare Lösung vorstellen, um die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen. Die Veranstaltung „Präsentation: Hinweisgeberschutz“ bietet eine detaillierte Einführung in das Gesetz, präsentiert die Lösung des Partners whistle.law GmbH und schließt mit einer Q&A-Session, um individuelle Fragen zu klären.

Bild ©Adobe Stock/wei  Impressum  Ausgabe 51. KW 2023

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