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KDO x whistle.law: Starker Partner für den Hinweisgeberschutz
Seit Dezember 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz nicht nur für Unternehmen der freien Wirtschaft, sondern auch für Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner*innen verpflichtend in Kraft getreten. Im Zuge dessen muss ein Meldekanal für Missstände geschaffen werden, der nicht nur rund um die Uhr und in allen EU-Sprachen erreichbar ist, sondern insbesondere den Schutz der Hinweisgeber*innen sicherstellt.
In enger Zusammenarbeit unterstützt die KDO mit ihrem Partner whistle.law GmbH Kommunen bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorgaben.
Whistle.law GmbH als starker Partner
Whistle.law bietet eine schlanke, schnelle und digitale Lösung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Ohne Schnittstellen zu bestehenden IT-Systemen ist die cloudbasierte Software über einen Hyperlink erreichbar und innerhalb weniger Minuten einsatzbereit. Sie bietet eine ganzheitliche Lösung, die das anonyme Melden von Missständen sowie die Bearbeitung mit wechselseitiger Kommunikation und die schließliche Archivierung von einzelnen Fällen an einem Ort gesetzeskonform ermöglicht. Mit whistle.law bleibt folglich die Daten- und Informationshoheit in Ihrer Kommune.
Vorteile für KDO-Kunden
Bestandskunden der KDO profitieren bei der Implementierung von whistle.law von vereinbarten Sonderkonditionen und einem erstklassigen Service. Am 20. Juni wird es für Interessierte eine kurze Präsentation zu dem Tool geben, die Anmeldung ist direkt über den Veranstaltungskalender der KDO möglich.
Bild ©KDO Impressum Ausgabe 22. KW 2024