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i-Kfz Stufe 4: KDO ermöglicht Betrieb von mehreren Fachverfahren
Seit der Einführung der i-Kfz Ausbaustufe 4 am 1. September 2023 ist vorgesehen, einen Großteil der Zulassungsvorgänge bequem online vollautomatisiert durchführen zu können. Doch hierzu ist die Freigabe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nötig, die die Umsetzung der Mindestsicherheitsanforderungen voraussetzt. Eine aktuelle Bestandsaufnahme zeigt jedoch, dass deutschlandweit etwa 17% der Zulassungsbehörden diese nicht erfüllen. In Niedersachsen allein sind es sieben von insgesamt 47 Behörden.
Doch es gibt auch Erfolge zu verzeichnen: Nachdem die KDO bereits zu Beginn des Jahres die erforderliche Einhaltung der Mindestsicherheitsanforderungen (MSA) i-Kfz für den Rechenzentrumsbetrieb des hauseigenen Fachverfahrens KDO-KFZ nachwies, bekam die KDO Anfang der Woche auch die Bestätigung der Erfüllung der MSA i-Kfz für das Hosting von VOIS-KFZ. Die Vorbereitungen für weitere Fachverfahren wie IKOL-KFZ laufen bereits auf Hochtouren.
VOIS-KFZ läuft!
Seit dem Beginn der Woche liegt nun auch die Bestätigung des KBA zur Einhaltung der MSA i-Kfz für VOIS-KFZ im Rechenzentrumsbetrieb der KDO vor. Für den Nachweis war es nötig, ein weiteres gründliches IT-Sicherheitsaudit und einen Penetrationstest gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorzuweisen.
Weitere Fachverfahren sollen folgen
Christian Riedel, Produktmanager Ordnungswesen, betont: „Aktuell bemühen wir uns, für weitere Fachverfahren den sicheren Betrieb und damit die Einhaltung und den Nachweis der MSA i-Kfz zu ermöglichen. Die Vorbereitungen für IKOL-KFZ sind bereits in vollem Gange, Gespräche mit allen Beteiligten wurden erfolgreich geführt. Die Aussicht darauf, dass bald alle Zulassungsstellen von den hohen Standards des Rechenzentrumsbetriebs in der KDO profitieren können, ist vielversprechend.“
Bild ©AdobeStock/YuDwi Studio Impressum Ausgabe 19. KW 2024